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reingelegt...ätsch

Als kleiner Handwerksbetrieb mit einem Gesellen und einem Lehrling bin ich natürlich auch drauf angewiessen, mit der verfügbaren Belegschaft planen zu können und zu müssen. Nachdem mir nun mein Geselle mit einem etwas “überraschenden” Urlaub die letzten 14 Tage Stress bereitet hat, dachte wohl die HWK, dem Herrn Carpenter geben wir noch einen zusätzlich mit.


Irgendwann im Mai jedenfalls erreichte mich das Schreiben, in welchem mir unmissverständlich mitgeteilt wurde, dass mein Azubi die zweite Juniwoche in meinem Betrieb zu begrüssen sei. Im eigentlichen Wochenplan stand zwar Berufsschule, da mir aber im Februar bereits eine Woche Betriebsauffenthalt geklaut worden war dachte ich, die bekomme ich nun, wie versprochen zurück.
Der geneigte Leser wird sich sicher denken können wie es kam. Ich habe am Montag den 08.06.2009 vergeblich auf meinen Azubi gewartet. Im Hinterkopf schon die Abmahnung fertig geschrieben klingelte gegen 13.00 Uhr mein Mobilephone. Mein Azubi am Hörer, ob wir denn Freitags arbeiten würden? (Donnerstag war ja Feiertag und da kommen die Herren Lehrer Freitags auch nicht so gerne in die Schule)
Meine Rückfrage ergab dann, dass natürlich Montag bis Mittwoch Berufsschule sei.
Ob sich die Herren und Damen der HWK vorstellen können, wie es ist, plötzlich ALLEINE auf dem Dach arbeiten zu müssen?

Ich frage mich nur, mit welchem Recht die Handwerkskammer von mir noch Beiträge verlangt. Wie heisst es auf der HWK Webseite: Gemeinsam einen Schritt vorraus. Ich glaube, die HWK ist vorrausser als ich.

Ich werde mal der entsprechenden Sachbearbeiterin einen Link auf diese Seite zukommen lassen.

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Kommentare

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Peter N. am :

Gäbe es den Ausweichtermine oder müssen alle Lehrlinge aus der Region zur selben Zeit die Schulbank drücken?

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