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angeschmiert

Vor einigen Jahren habe ich bei meiner Krankenkasse Belege über Arzneien zur Abrechnung eingereicht. Diese kamen dann kurze Zeit später zurück mit dem Vermerk, dass eine Abrechnung und Erstattung erst möglich ist wenn die zugehörige Arztrechnung vorliegt um die entsprechende Medikation nachvollziehen zu können.

Nun. Anschliessend habe ich sämtliche Apothekenquittungen gesammelt und gewartet bis die Arztrechnung kam. Dies war dann kurz vor Weihnachten der Fall und beinhaltete Leistungen zurückreichend bis ins Jahr 2007. Ich habe dann im Januar den ganzen Krempel mal zur KV geschickt. Heute kam der Erstattungsbescheid in welchem ein Teil der Apothekenrechnungen als nicht erstattunsgfähig infolge Verjährung tituliert wurde.
Was folgern wir daraus: Wie man es macht taugt es nichts. Und der Versicherte ist immer der Angeschmierte.

Nächstes Jahr werde ich meinen Arzt zur zeitgemässen Rechnungsstellung schriftlich auffordern damit nicht wieder irgendwelche Belege in die Verjährung rutschen. Wenngleich diese (jetzt neuerlich natürlich erst) mittlerweile auf drei Jahre angehoben wurde wie mir die KV auf telefonische Rückfrage mitteilte.

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