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Bürokratismus - Nachtrag

Noch ein Nachtrag zum vorhergehenden Eintrag:

A heute habe ich einen neuen Auszubildenden. Dieser war im Juni eine Woche mit uns zum Probearbeiten. In Unkenntnis des Sachverhaltes aus dem Vorbeitrag habe ich bei Pontius und Pilatus angerufen, damit im Notfall eben Versicherungsschutz besteht. Aber keiner war so recht zuständig.

Ich hätte absolut kein Problem damit, wenn vor Arbeitsaufnahme eine kurze Meldung eben Pflicht wird. Das wenigstens eine entsprechende Stelle per Fax oder Mail oder Post darüber informiert wird, dass der AN eine Arbeit aufnimmt. Unterbleibt diese Meldung, dürfte kein Versicherungsschutz bestehen. Dann muss die BG auch nicht mit unseren Beiträgen unberechtigte Leistungen erfüllen.

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