Mittlerweile hat sich ja bei vielen Handwerkern, wie auch bei mir und vielen meiner umliegenden Kollegen, eine gewisse Unlust breitgemacht, was die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen betrifft. Diese bedeuten in der Regel meistens viel Aufwand, unzureichenden Unterlagen und letztendlich langes Warten auf die Entlohnung.
Um überhaupt in den Genuss eines Auftrages zu kommen werden schon einmal einige Hürden aufgebaut.
Oftmals muss für die Teilnahme an einer Ausschreibung erst einmal Geld bezahlt werden um die Unterlagen zu erhalten. Ab und an aber gibt es dann auch beschränkte öffentliche Ausschreibungen, welche an einen ausgewählten Pool von Handwerkern verschickt werden. Dies ist aber nur bis zu einer erwartbaren Kostengrenze möglich.
Die Anforderungen welche gestellt werden sind je nach Auftragssumme auch nicht gerade ohne. Mann muss beispielsweise einen Eignungsnachweis erbringen. Oder sich Präqualifizieren lassen um diesen Eignungsnachweis nicht jedes Mal erbringen zu müssen. Die Kosten hierfür hat – natürlich – der Handwerker zu tragen.
Lange Rede kurzer Sinn. Öffentliche Ausschreibungen sind oftmals wenig attraktiv.
Warum nun also dieser Blogbeitrag?
Es war mir eine Ausschreibung kostenfrei zugegangen, welche aus ca. 40 Seiten bestand. Der abzuleistende Arbeitsumfang passte aber auf ganze 3 Seiten mit insgesamt ca. 15 -20 Positionen. Alles andere sind Vorbemerkungen, einzuhaltenden Vorschriften, Erklärungen etc.
Man könnte jetzt denken: “ nun ja, 3 Seiten Leistungen, da kann ja nichts schiefgehen.” Falsch gedacht.
Beispiel einer Leistungsbeschreibung:
“Liefern und befestigen einer Holzplatte aus OSB, 25 mm dick, Breite ca. 24 cm als Attikaabdeckung zur Aufnahme eines Bleches”
Soweit, so unklar. Pläne wurden der Ausschreibung keine mitgegeben. Die könnte man in der Verwaltung einsehen. Termin ausmachen, hinfahren, ankucken….das alles wegen 15 Positionen.
Wie muss ich die Platte nun festmachen. Was habe ich als Untergrund? Kann ich einfach anschrauben, muss ich andübeln, ober habe ich vielleicht sogar Stahl darunter wo man noch Löcher bohren müsste? Wie soll man solche Positionen vernünftig kalkulieren.
Aber sich dann beim Einreichen von Rechnungen darüber aufregen, wenn die Anschrift nicht korrekt geschrieben (tatsächlich so vorgekommen – Strasse falsch geschrieben) oder irgendein Aufmassblatt vergessen wurde.
Man braucht sich wirklich nicht zu wundern, wenn sich unter Handwerkern die Ausführung von Nachträgen zu einem wahren Leistungssport entwickelt hat.
Oder aber keiner mehr Interesse an Öffentlichen Aufträgen zeigt.
(Der Entwurf zu diesem Beitrag stammt bereits aus dem Jahr 2009. Es sind also keine laufenden Vorgänge von betroffen. Die Thematik ist leider immer noch die Gleiche.)