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fahrpersonalverordnung

…oder um es mit verständlichen Worten zu sagen: Regelungen bezgl. der Nachweispflicht zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern. Damit habe ich mich heute Abend etwas beschäftigt. Grund hierfür ist, dass ich vorhabe in nächster Zeit meinen Kombi gegen einen mittelgrossen Kastenwagen auszutauschen. Da ich mir hier die Möglichkeit der Anhängermitführung freihalten möchte, muss man vorweg ja schoin mal schauen wie die Regelungen aussehen um nicht in die Fahrtenschreiberpflicht zu kommen.
Nachdem ich beim Googlen zuerst nicht so erfolgreich war habe ich die entsprechenden Merblätter dann wo gefunden? —> Auf meiner Festplatte! Irgendwann mal beim zdh runtergeladen gehabt.
Dort finden sich dann auch die aktuellen Regelungen. Falls es jemanden interessiert hier der Link:

ZDH Webseite – Unterkategorie Verkehr

pdf download mit Überblick über die Ausnameregelungen

Für mich entnehme ich folgendes: Bis 3,5 t brauche ich bei handwerksähnlicher Nutzung (lediglich Material und/oder Werkzeugtransport von und zur Baustelle) keinerlei Kontrollgeräte. Die früher geltende 50 km Umkreis Regelung ist 2008 auch entfallen.
Darüberhinaus bis 7,5 Tonnen gilt die 50 km Umkreis Regelung, oder es sind die entsprechenden Nachweise zu führen.

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