werbetrommel 1
Am Mittwoch erschien in unserer Tageszeitung “Die Rheinpfalz” eine Beilage Bauen und Wohnen. Darin eine Anzeige von mir, welche ich auch schon im Januar oder Februar veröffentlicht hatte. Nur…..dieses Mal hatte ich gar keinen Auftrag dazu erteilt. Ich hatte dem entsprechenen Mitarbeiter lediglich angedeutet, mehrere Anzeigen das Jahr über schalten zu wollen, was letztlich Auswirkungen auf den Preis hat.
Eine Nachfrage vor Veröffentlichung kam dieses Mal aber nicht. Diese war meinerseits auch nicht geplant.
Der Teufel ist aber ein Eichhörnchen heisst es. Denn just auf diese Anzeige hin haben sich in den vergangenen zwei Tagen drei potentielle Interessenten gemeldet welche gerade die in der Anzeige beworbenen Arbeiten ausgeführt haben möchten.
Soll ich nun trotzdem mich der Zahlung einer nicht beauftragten Anziegen verweigern? Ich habe echte Gewissensprobleme.
Kommentare
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Peter N. am :
Hat dich dein Gewissen schon zu einer Entscheidung geführt?
Frank Knauber am :
nee noch nicht wirklich. obwohl…angerufen habe ich da schonmal, aber die verbindug ist abgebrochen.