Zahlungsmoral zum xxxten
Auch wenn ich das Thema schon so oft behandelt habe…….ich muss mir meinen Frust halt einfach von der Seele schreiben. Sicherlich gibt die VOB die Möglichkeit sich einen entsprechenden Zeitraum zum Prüfen einer Schlussrechnung zu nehmen. Aber das ist ein “Kann” und kein Muss.
Und eigentlich sollte es im privaten Geschäftsverhältnis durchaus möglich und machbar sein, eine Rechnung nach 30 Tagen auch bezahlt zu haben.
Am 31.12. hatte ich diese nämlich zugesandt. Klar, dass dann erst mal paar Tage zu Jahresbeginn vergehen bevor diese vom Architekten bearbeitet wird, damit rechne ich ja auch. Nachdem ich Ihm aber am 16.01.2019 die Gewährleistungsbürgschaft in die Hand drückte äußerte er sich dazu nicht.
Erst auf meine schriftliche Einlassung am 22.01. wurde er dann mal darauf aufmerksam, dass bereits drei Wochen die Rechnung ungesehen im Mailkasten schlummerte. Und dann am 23.01. auch direkt geprüft war.
Was den Kunden dann aber veranlasst nochmals eine Woche lange untätig zu bleiben erschließt sich mir nicht.
Was würden die Leute selbst sagen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber den Lohn mal einen Monat lange einbehält?