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Zahlungsverhalten die XIX

Im August klingelt während der Fahrt mein Handy. Am Apparat ein Architekt mit welchem ich schon zu tun hatte und mein befreundeter Dachdecker- und Spenglerkollege. Sie seien gerade bei einem Kunden und bräuchten meine Hilfe.
Kurz zum Fall: Fensterabdichtung auf der Wetterseite mangelhaft, an neu erbautem Holzrahmenbau (3-4 Jahre seit Rohbaustellung) Schwellholz und Pfosten teilweise bereits massiv beschädigt.
In Absprache mit Kunden, Statiker und Architekt haben wir schadhafte Stellen abgebeilt/gestemmt und wieder entsprechend ergänzt. Summasummarum ca. 2-3 Tage Arbeit, kurzfristig reingeschoben.
Rechnungsstellung vom 21. 08. 2015, bis dato unbeglichen.

Ich vermute mal der Fensterbauer stellt sich etwas quer den Mangel und die damit verbundene Regulierung anzuerkennen, obwohl es während der Ausführungszeit hieß das sei geklärt und die Versicherung involviert. Das sollte aber eigentlich nicht mein Problem sein, denn beauftragt hat ja mich der Hausbesitzer.
Jedenfalls habe ich heute mal wieder leise angefragt was mit der Bezahlung ist. Statement des Hausbesitzers:
“Mein Anwalt hat mir abgeraten weiter in Vorleistung zu gehen”.

Lieber Herr Anwalt: Die Leistung meinerseits ist erbracht. Ich hatte mit dem Schaden nichts zu tun. Wieviel Leistung erbringen Sie ohne dass vorher bereits ein Vorschuß geflossen ist?

Man muss da keine Worte mehr für finden.