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HWK - die nächste

Zum 01.09. diesen Jahres habe ich einen weiteren Auszubildenden, welcher nach bereits einmal abgebrochener Ausbildung im zweiten Auzsbildungsjahr seine Ausbildung bei mir fortsetzt. Dazu war es natürlich vonnöten, einen Ausbildungsvetrag abzuschliessen. Dies wollte ich, als internetaffiner Handwerker natürlich über die von der Handwerkskammer eingerichtete Ausbildungsvertrag-Online Seite tätigen. Hier werden in vielen Info Fenstern auch hilfreiche Tips, bsp. zur Höhe der Ausbildungsvergütung etc. gegeben. dachte ich jedenfalls. Unter anderem auch die Empfehlungen zum Urlaub aus nachfolgendem Screenshot.

Mein Auszubildender ist bereits volljährig, weshalb natürlich die entsprechende Urlaubsdauer von 24 Tagen im Vertrag eingetragen wurde.

Nun bekomme ich heute ein Schreiben der SOKA Bau, welche normalerweise auf Antrag Teile der Ausbildungskosten erstattet. Darin heisst es, daß mein Ausbildungsvertrag in Punkto Urlaub nicht den tariflichen Regelungen entspräche und somit die Vorraussetzungen zur Erstattung der Ausbildungskosten nicht gegeben sind.
Und tatsächlich heisst es im BBTV (Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe):

§ 10 Urlaubsdauer für gewerblich Auszubildende

(1) Der Urlaub beträgt für gewerbliche Auszubildende 30 Arbeitstage.

Mann beachte dann noch am Ende des Tarifvertrages die Eintragungen zum Inkrafttreten. Die oben in Frage kommenden Änderungen traten demnach zum 01.09. in Kraft. Das ist also ganz frisch, sodass man dies meiner Meinung nach eigentlich wissen und die entsprechenden Seiten im Onlinebereich hätte ändern oder ergänzen können.

Ich frage mich wirklich ernsthaft, mit welcher Berechtigung die Handwerkskammer noch alljährlich ihre Beiträge verlangt, wenn Sie Ihre Handwerker dann mehr oder weniger doch alleine im Regen stehen lässt und selbst nicht weiss, welche Regelungen wann von Wichtigkeit sind.

Zimmermeister Kalender

Fall jemals hier ein Sammler der Zimmermeister Kalender zufällig vorbeischauen sollte. Ich habe hier noch eine kleinere Kiste dieser Kalender im Regal stehen. Relativ vollzählig sind sie von 1964 bis Mitte der 90er Jahre vorhanden. Das älteste Exemplar nennt sich noch Holzbau Kalender und stammt aus 1956. Ich gebe die sehr gerne in Sammlerhände zum Versand-Unkostenbeitrag ab.

Zimmermeister Kalender 2011

Wie die Handwerkskammer der Pfalz mit seinen Handwerkern umgeht

Als Handwerker und Einzelunternehmer bin ich verpflichtet, mich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen und meine Handwerkskammerbeiträge zu entrichten. Nicht verpflichtet bin ich, in eine Innung einzutreten, Ämter zu bekleiden, Jugendliche in unserem ehrenwerten Beruf auszubilden und eventuell sogar noch dem Prüfüngsausschuss anzugehören, damit die Prüfungen auch entsprechend abgenommen werden können.
Überall wird sich über die mangelnde Bereitschaft der Bürger zur Übernahme von Ämtern (ganz gleich ob Ehrenamt oder vergütet) negativ ausgelassen. Ich für meinen Fall engagiere mich eigentlich gerne und versuche nicht unbedingt nur einen Nutzen für mich in meinem Engagement zu sehen. Ganz im Gegenteil: Weder vom Amt des Obermeisters, noch von meiner Tätigkeit in der Vorstandschaft der KHW oder im Prüfungsauschuss der Gesellenprüfung wird man reich. Reich an Erfahrung vielleicht, mehr aber auch nicht.
Für das ein oder andere Amt gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung, welche aber bei weitem nicht den Aufwand abdeckt der zur Ausübung zu treiben ist. Gerade das Abnehmen der Gesellenprüfung ist so ein Fall. Man investiert mehrere komplette Tage und bekommt dafür eine Aufwandsentschädigung von 11 Euro pro Stunde, zzgl. Kilometerpauschale und Tagegeld. Es kann sich jeder vorstellen, daß dies gegenüber einem normalen Arbeitstag und dem daraus resultierenden Ertrag nicht wirklich attraktiv ist.

Was dem ganzen aber jetzt die Krone aufsetzt ist die Tatsache, das es die Handwerkskammer der Pfalz nicht fertig bringt, die eingereichte Aufwandsentschädigung der letzten Prüfung an welcher in teilnahm auszuzahlen. Die Prüfung war im Juni! Seit Wochen bereits schreibt sich unsere Kreishandwerkerschaft die Finger wund und fordert die Auszahlung der Gelder an. Die Handwerkskammer jedoch kontert dies jeweils mit an den Haaren beigezogenen Ausflüchten und Ausreden. Die Prüfungsgebühren für meinen Auszubildendem werden aber mit Nachdruck, Mahnungen und Gebühren eingefordert.

Liebe HWK der Pfalz, ich werde diese Rechnung weiterhin nicht begleichen, solange die Aufwandsentschädigung nicht beglichen ist. Und über die Weihnachtstage werde ich mein Engagement für das Handwerk überdenken. Man kann auch auf diese Art und Weise die Verbesserung der Standings des Handwerkes in der Bevölkerung, welches mit Millionenaufwand über öffentliche Werbekampagnen zu erreichen versucht wird, auf diese Art und Weise in den eigenen Reihen wieder zunichte machen.

Ausnahmezustand

Wann hatten wir das zum letzten Mal noch vor Weihnachten? 15 cm Neuschnee in unsere pfälzischen Toskana mutet fast so an als wenn in den Alpen sich meterhoch die weiße Pracht versammelt. Wenn dann morgens schon das Zeitungsrohr eine gähnende Leere ausstrahlt und die Schule ausfällt ist der Zeitpunkt da, einen Blogeintrag zu schreiben um dieses Datum in die Geschichte zu brennen.
An Arbeiten ist eh kaum zu denken. Und immer noch habe ich drei Baustellen, an welchen jeweils ein halber Tag Restarbeit zum Finishen zu tätigen wäre. Insofern muss ich mich korrigieren: Aus weisser Pracht wird dann schnell mal Kackschnee.