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Ausschreibungsärger

Habe gerade mal wieder eine beschränkte Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers auf dem Tisch liegen. Ausgefertigt von einem mir namentlich bekannten Architekten, wessen Hilfe sich der entsprechende Träger offensichtlich bedient.
In der Bauleistungsbeschreibung wird von Traufverlängerung wegen des Anbringens eines WDVS auf die Aussenwände gesprochen. Es steht unter anderem geschrieben:
“Die ausgeschriebenen Dachdeckerarbeiten beziehen sich ausschließlich auf den verlängerten Traufbereich.”

In den Leistungen kommt dann die Position 4.07:
“Liefern und fachgercht ausführen von Firstanschlussausbildung, passend zur ausgeschriebenen Flachdachpfanne. Firstanschlusspfanne als Firstanschlussschiebepfanne. Verlegung exakt nach Herstellerverlegerichtlinien.”

Liest man sich jetzt nicht die genaue Beschreibung durch und kalkuliert seine Leistungen wie gewohnt dann hat man hier eine Position miteinkalkuliert, die offensichtlich garnicht zur Ausführung kommen soll. Weiss das der ein oder andere Bieter sogar ganz sicher (was bei mir ja nicht wirklich der Fall ist, ich vermute das ja nur), dann kann er sich in dieser einen Position der entscheidenden Vorspung herausholen um mit dem niedrigsten Angebot den Auftrag zu erhalten und trotzdem in den anderen Positionen ein mehr als auskömmlichen Angebotspreis stehen zu haben. So wird in Deutschland geschafft.

Ach ja. Reel kalkuliert macht Pos. 4.07 ca. 19% der Gesamtangebotssumme aus.