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kurze abwesenheit

Morgen früh um 6 Uhr geht der (Klein)Bus mit den südpfälzischen Innungszimmerer auf die Reise nach Köln zur Messe Dach und Holz. Mal sehen was ich an interessanten News von dort mitbringen kann. Ausserdem haben sich auch einige sicherlich interessante Gespräche und Treffen mit Kollegen und/oder sonstigen Mitstreitern aus baulich involvierten Gewerben angedeutet, mit welchen ansonstan das liebe lange Jahr nur Kontakt per Telefon, Foren oder Mail besteht. Ich bin gespannt und freue mich darauf.

Freitag mittag gehts dann von Köln zurück in die Pfalz und am Samstag kann ich dann die Pferde wieder satteln um mit meiner Frau nach Düsseldorf zum Depeche Mode Konzert zu fahren. Und dass ich mich auch darauf freue dürfte ja wohl logisch sein.
Kleiner Vorgeschmack gefällig?

funclip

Kennt Ihr eigentlich die Mafell Funclips? Wobei Funclip ganz von der Betrachterseite abhängt.
Hier mal Funclip 2.

wird es milder?

Der Schnee taut und so wie es ausschaut wird es auch in den kommenden Tagen noch etwas milder werden. Aber wars das wirklich mit dem Winter? Kann das Baujahr 2010 nun richtig starten? Wenn ich dem Wetterbericht folge, traue ich dem Frieden noch nicht wirklich. Da sieht es mir eher nach weiterem Schmuddelwetter aus.

screenshot von wetter.com

angeschmiert

Vor einigen Jahren habe ich bei meiner Krankenkasse Belege über Arzneien zur Abrechnung eingereicht. Diese kamen dann kurze Zeit später zurück mit dem Vermerk, dass eine Abrechnung und Erstattung erst möglich ist wenn die zugehörige Arztrechnung vorliegt um die entsprechende Medikation nachvollziehen zu können.

Nun. Anschliessend habe ich sämtliche Apothekenquittungen gesammelt und gewartet bis die Arztrechnung kam. Dies war dann kurz vor Weihnachten der Fall und beinhaltete Leistungen zurückreichend bis ins Jahr 2007. Ich habe dann im Januar den ganzen Krempel mal zur KV geschickt. Heute kam der Erstattungsbescheid in welchem ein Teil der Apothekenrechnungen als nicht erstattunsgfähig infolge Verjährung tituliert wurde.
Was folgern wir daraus: Wie man es macht taugt es nichts. Und der Versicherte ist immer der Angeschmierte.

Nächstes Jahr werde ich meinen Arzt zur zeitgemässen Rechnungsstellung schriftlich auffordern damit nicht wieder irgendwelche Belege in die Verjährung rutschen. Wenngleich diese (jetzt neuerlich natürlich erst) mittlerweile auf drei Jahre angehoben wurde wie mir die KV auf telefonische Rückfrage mitteilte.