Das unsere Bildungseinrichtungen in Deutschland hinter der Zeit herlaufen hat mir die Berufsbildende Schule, in welcher mein Azubi gerade ist, heute morgen eindrucksvoll bewiessen.
Heute am 25.02.2009 kam um 09.58 Uhr dieses Fax hier an:
Als Baubetrieb des Hochbaues führe ich monatlich für meine Mitarnbeiter Beiträge an die Soka Bau ab. Zum einen für die Urlaubskasse, zum anderen die Winterbauumlage. Im Urlaubsfalle beispielweise bekommt der MItarbeiter mit dem Lohn das Urlaubsgeld ausbezahlt, welches ich dann von der Soka wieder erstattet bekomme. Ausserdem kommen auch Teile der Azubiaufwendungen aus diesem Pool.
Bisher war es dann so, dass man eventuelle Überzahlungen oder rechnerisches Guthaben erstattet bekam und die Beitragsschuld verrechnet wurde.
Zum 01.01.2009 hat sich dies nun etwas geändert. Es werden Guthaben nur erstattet, wenn alle Beiträge auch bezahlt worden sind. Rückstandsfrei.
Somit hat sich nun bei mir folgender Fall gebildet:
Da ich meinen Azubi erst im Dezember an die Soka gemeldet hatte (warum auch immer, dachte das geht automatisch mit den monatlichen Meldungen des Lohnbüros) bekam ich nun die Erstattungen für August bis Januar gutgeschrieben. Dazu kamen dann noch die Urlaubserstattungen meines Gesellen für den Januar. Insgesamt also über 6000 Euro. Nun waren aber letzte Woche noch die Beiträge für den Januar in Höhe von 550 Euro zu entrichten. Das hiess: Ich musste also erst die 550 Euro bezahlen, um dann anschliessend hoffentlich in den nächsten Tagen auch zügig die 6000 zu erhalten. Eine Verrechnung findet nicht mehr statt.
Man kann sich also wirklich nur noch an den Kopf greifen, was im Staate Deutschalnd alles an Hürden und Gräben erfunden werden um den geraden Unternehmerweg zu behindern.
Die für uns zuständige Berufsgenossenschaft, die BG Bau, gibt die Möglichkeit per sogenanntem Extranet online bestimmte Berichte abzugeben. So kann man den alljährlich fälligen Lohnnachweis ausfüllen und senden, Unfallmeldungen abgeben etc.
Nachdem ich nun die Tage den Lohnnachweis erfolgreich abgesandt hatte habe ich mich auf den Seiten in diesem internen Bereich mal etwas umgesehen. Unter anderem wird dort auch das betriebliche Unfallaufkommen dargelegt. Hier war ich dann doch sehr überrascht. Neben der Aufzählung der Unfälle wurden auch die daraus fälligen Kosten sowie die BG interne “Einstufung” aufgezeigt.
So hatte ich in 2004 einen “mittelschweren” Unfall mit ca. 29000 Euro Kosten. Hier war einer meiner Mitarbeiter durch eine Holzbalkendecke durchgebrochen und ca. ein halbes Jahr mit Lendenwirbelbruch arbeitsunfähig.
Aus 2005 resultierte ein ebenfalls “mittelschwerer” Fall mit ca. 36500 Euro Kosten. Ein anderer Mitarbeiter hatte sich aus Unachtsamkeit 2 Finger abgetrennt.
Letzter Fall war ein “Bagatellfall” aus vergangenem Jahr mit 96,27 Euro Kosten. Die Bezeichnungen (mittelschwer und Bagatell) stehen übrigens wortwörtlich so auf den Seiten der BG.
Interessant wäre es jetzt mal zu erfahren, in wie weit und in welcher Höhe die BG aus dem Fall in 2004 meine Haftpflichtversicherung in Regress genommen hatte. Mir wurde damals nämlich die Verletzung diverser Sicherheitsvorschriften vorgeworfen. Und so wie ich in einem Telefonat mit meiner Haftpflicht mal erfahren durfte, hat diese auch gezahlt. Nur wie viel weiss ich leider nicht.
Was ich aber weiss ist, daß mein Beitrag für einige Jahre ins Unermesliche stieg. Und dies wiederum machte mir dann doch schlechte Laune.
Es sieht dann nämlich so aus: Habe ich meine Pflichten laut BG verletzt, holen die sich das Geld bei der Haftpflicht…und mit steigendem Beitrag auch bei mir.
Kann ich nichts dazu wie in Fall 2, steigt der Beitrag trotzdem.
Aus dieser Warte fände ich es nicht mehr als Recht, wenn man für die Versicherung dann auch eine Wahlmöglichkeit hätte und nicht Zwangsmitglied der BG sein müsste.
Wer weiss…..vielleicht kommt das ja noch.